PRAXIS HEUREKA
Kosten
Kostentransparenz für alle Beteiligten.
Die Kosten für Abklärungen und Behandlungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse, der Zusatzversicherung, oder bei vorhandener IV-Verfügung von der IV übernommen.
Alle Patienten benötigen eine Anordnung von einem Haus- bzw. Facharzt. Damit wären die ersten 15 Behandlungstermine über die Grundversicherung abgedeckt. Eine weiterführende Behandlung ist nach sorgfältiger Beurteilung der Situation nach Ablauf der ersten 15 Gesprächstermine möglich.
Patienten, die über das HMO/Hausarzt-Modell versichert sind, benötigen eine Zuweisung von ihrem Haus-/Kinderarzt.