Kosten

Kostentransparenz für alle Beteiligten.

Krankenkasse & IV

Die Kosten für Abklärungen und Behandlungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse, der Zusatzversicherung, oder bei vorhandener IV-Verfügung von der IV übernommen.

Alle Patienten benötigen eine Anordnung von einem Haus- bzw. Facharzt. Damit wären die ersten 15 Behandlungstermine über die Grundversicherung abgedeckt. Eine weiterführende Behandlung ist nach sorgfältiger Beurteilung der Situation nach Ablauf der ersten 15 Gesprächstermine möglich.

HMO/Hausarzt-Modell

Patienten, die über das HMO/Hausarzt-Modell versichert sind, benötigen eine Zuweisung von ihrem Haus-/Kinderarzt.