PRAXIS MÜLLER-NIENSTEDT
Kosten
Kostentransparenz für alle Beteiligten.
Die Kosten für Abklärungen und Behandlungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse, der Zusatzversicherung, oder bei vorhandener IV-Verfügung von der IV übernommen.
Patienten, die über das HMO/Hausarzt-Modell versichert sind, benötigen eine Zuweisung von ihrem Haus-/Kinderarzt.